Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hannspree Europe Holdings B.V. für Geschäftsbeziehungen mit Händlern und Unternehmen

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“) gelten und sind integraler Bestandteil von:

 

  • alle Angebote und Offerten (im Folgenden beide als „Angebot“ bezeichnet) von Hannspree Europe Holdings B.V. (im Folgenden „Hannspree“) an den Käufer;
  • alle Annahmen, Bestätigungen oder Zusicherungen von Hannspree (im Folgenden zusammenfassend als „Bestätigung” bezeichnet) zu Bestellungen des Käufers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bestellungen des Käufers, die sich aus Preis- oder anderen Rahmenvereinbarungen zwischen dem Käufer und Hannspree ergeben, sofern zwischen Hannspree und dem Käufer nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde;
  • jede Vereinbarung, die sich aus einem solchen Angebot oder einer solchen Bestätigung ergibt; und
  • jede Vereinbarung, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Verweis einbezieht (beide unter (c) und (d) genannten Arten von Vereinbarungen werden im Folgenden als „Vereinbarung“ bezeichnet), bezüglich des Verkaufs von Waren („Produkte“) durch Hannspree und des Kaufs dieser Waren durch den Käufer, sofern Hannspree nicht ausdrücklich schriftlich einer Ausnahme davon zustimmt.

 

Alle Geschäftsbedingungen, die in einem oder mehreren vom Käufer ausgestellten Dokumenten (einschließlich der unten definierten „Pull-Dokumente“) vor oder nach der Ausstellung eines Dokuments durch Hannspree, in dem diese Geschäftsbedingungen dargelegt oder auf die Bezug genommen wird, enthalten sind, werden hiermit ausdrücklich von Hannspree abgelehnt und außer Acht gelassen, und solche Dokumente sind für alle von Hannspree getätigten Verkäufe vollständig unanwendbar und für Hannspree in keiner Weise bindend. Kein Angebot, keine Bestätigung und keine Vereinbarung stellt eine Annahme anderer Geschäftsbedingungen durch Hannspree dar, und Hannspree beabsichtigt nicht, eine Vereinbarung zu schließen, die von diesen Geschäftsbedingungen abweicht.

 

Jedes Angebot wird ausdrücklich unter der Bedingung gemacht, dass der Käufer allen im Angebot enthaltenen Bedingungen ohne Abweichungen zustimmt. Die Annahme eines Angebots durch den Käufer kann durch (i) die schriftliche oder mündliche Zustimmung des Käufers oder die schriftliche oder mündliche Zustimmung eines Vertreters des Käufers, (ii) die Annahme der Lieferung der Produkte oder die Zahlung des Kaufpreises für die erste Rate der Produkte (falls zutreffend) durch den Käufer oder eine solche Annahme durch einen Vertreter des Käufers oder (iii) ein anderes Verhalten des Käufers oder eines Vertreters des Käufers, das mit der Annahme des Angebots vereinbar ist, nachgewiesen werden.

 

Für den Fall, dass ein Angebot oder eine Bestätigung als Antwort auf eine Rahmenbestellung des Käufers versandt wird, gelten die Bedingungen dieses Angebots oder dieser Bestätigung, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, für jede „Abrufung” durch den Käufer oder Lieferung durch Hannspree, unabhängig davon, ob der Käufer zusätzliche Bestellungen (elektronisch oder anderweitig) („Abrufdokumente”) einreicht und ob Hannspree eine Bestätigung für diese zusätzlichen Bestellungen ausstellt. Alle Bedingungen solcher Abrufdokumente werden hiermit abgelehnt.

 

Die Angebote von Hannspree können innerhalb der von Hannspree im Angebot angegebenen Frist oder, wenn keine Frist angegeben ist, innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum des Angebots angenommen werden, aber jedes Angebot kann von Hannspree jederzeit vor Eingang der entsprechenden Annahme durch den Käufer zurückgezogen oder widerrufen werden.

 

Erhält Hannspree vom Käufer eine Bestellung für den Verkauf durch Hannspree und den Kauf durch den Käufer von Produkten, und handelt es sich bei dieser Bestellung nicht um eine Antwort auf ein Angebot von Hannspree, oder erhält Hannspree eine Bestellung oder Annahme durch den Käufer, die von dem Angebot von Hannspree abweicht, so gilt diese Bestellung bzw. Annahme nur als Anfrage für ein Angebot.

Die Annahme eines Angebots durch den Käufer, das von einem Auftragssammler, Verbindungsbeamten, Vertreter oder Handelsvertreter für Hannspree unterbreitet wurde, stellt erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch Hannspree selbst eine Vereinbarung zwischen Hannspree und dem Käufer dar.

 

Der Käufer ist an die bei Hannspree als Lieferant aufgegebene Bestellung drei Wochen ab dem Datum ihres Eingangs bei Hannspree gebunden. Um rechtsgültig zu sein, müssen Bestellungen von Hannspree schriftlich bestätigt werden. Eine dem Käufer für die betreffende Bestellung zugesandte Rechnung gilt ebenfalls als schriftliche Bestätigung.

 

Verschafft die von Hannspree ausgestellte Auftragsbestätigung dem Käufer eine bessere Position in Bezug auf Preise, Lieferbedingungen oder die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so gelten diese Abweichungen als vom Käufer akzeptiert.

Handelsbedingungen, die in Angeboten, Bestätigungen oder anderweitig verwendet werden, sind gemäß den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Internationalen Regeln der Internationalen Handelskammer (ICC Incoterms 2000) auszulegen, sofern und soweit diese nicht im Widerspruch zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen.

 

LIEFERUNG

 

Sofern in einem Angebot, einer Bestätigung oder einer Vereinbarung nicht anders angegeben, erfolgt die Lieferung ab Werk vom Lager von HANNspree in Venlo, Niederlande, oder einer anderen von Hannspree benannten Einrichtung. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Produkte auf den Käufer über. Die Übergabe an einen Spediteur gilt als Übergabe an den Käufer. Ungeachtet des Absatzes 8 von Artikel 1 sind die von Hannspree mitgeteilten oder bestätigten Liefertermine nur ungefähre Angaben, und Hannspree haftet nicht und verstößt auch nicht gegen seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer, wenn die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist vor oder nach dem angegebenen Liefertermin erfolgt. Hannspree verpflichtet sich, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die von ihm mitgeteilten oder bestätigten Liefertermine einzuhalten, unter der Voraussetzung, dass der Käufer alle erforderlichen Bestell- und Lieferinformationen rechtzeitig vor dem vereinbarten Liefertermin bereitstellt.

 

Falls der Käufer die Lieferung beanstandet, muss er innerhalb von neunzig (90) Tagen nach dem Datum der Rechnung von Hannspree einen Liefernachweis von Hannspree anfordern, andernfalls gilt die Lieferung als abgeschlossen.

 

Der Käufer wird Hannspree schriftlich über die Nichtlieferung informieren und eine Frist von dreißig (30) Tagen zur Nachbesserung setzen. Wenn Hannspree innerhalb von dreißig (30) Tagen keine Nachbesserung vornimmt, besteht das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Käufers darin, die betroffenen und nicht gelieferten Teile der Vereinbarung zu stornieren.

 

Wenn der Käufer die Lieferung nicht annimmt, kann Hannspree die Produkte auf Kosten und Gefahr des Käufers in Konsignation liefern.

 

Transportverpackungen oder sonstige Verpackungen gemäß den Bestimmungen der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen. Dies gilt nicht für Europaletten. Der Käufer ist verpflichtet, Verpackungen auf eigene Kosten zu entsorgen.

 

 

VERFÜGBARKEIT VON VERSORGUNGSMITTELN UND ROHSTOFFEN VORBEHALT

 

Die rechtzeitige Lieferung setzt voraus, dass Hannspree im Falle von Gegenlieferungen von seinen eigenen Lieferanten korrekt und rechtzeitig beliefert wird. Hannspree wird den Käufer unverzüglich informieren, falls die vertraglichen Produkte oder deren relevante Vorprodukte nicht verfügbar sind, und wird – im Falle eines Rücktritts vom Vertrag – dem Käufer bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstatten (Rückerstattung der Vorauszahlung).

 

 

PREISE

 

Die Preise in Angeboten, Bestätigungen oder Vereinbarungen sind in Euro angegeben und basieren auf der Lieferung ab Werk (Incoterms 2000) aus dem Lager von Hannspree oder einer anderen von Hannspree benannten Einrichtung, sofern zwischen dem Käufer und Hannspree nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, und enthalten keine Steuern, Zölle oder ähnliche Abgaben, die jetzt oder in Zukunft für die Produkte gelten. Hannspree wird Steuern, Zölle und ähnliche Abgaben zum Verkaufspreis hinzurechnen, wenn Hannspree gesetzlich verpflichtet ist, diese zu zahlen oder einzuziehen, und diese sind vom Käufer zusammen mit dem Preis zu zahlen.

 

Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen der Abgabe eines Angebots, einer Bestätigung oder einer Vereinbarung und dem vereinbarten Liefertermin mehr als zwei Wochen vergangen sind. Im Falle einer Erhöhung der Löhne und Gehälter, der Rohstoffpreise, der Materialkosten oder der Marktkostenpreise in der Zeit bis zum Liefertermin ist Hannspree berechtigt, den Preis entsprechend der Kostensteigerung angemessen zu erhöhen. Der Käufer ist nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung die Erhöhung der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen dem Datum der Bestellung und der Lieferung in nicht unerheblichem Maße übersteigt.

 

 

ZAHLUNG

 

Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, ist der Kaufpreis (einschließlich aller Steuern, Abgaben und sonstigen Gebühren) unmittelbar nach Vertragsschluss (im Voraus) fällig. Der Käufer gerät 30 Tage nach Fälligkeit des Kaufpreises ohne weitere Mahnung seitens Hannspree in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb dieser Frist entrichtet hat. Der Käufer schuldet Hannspree Zinsen in Höhe des offiziellen niederländischen Handelszinssatzes, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, für alle überfälligen Beträge ab dem letzten Tag, an dem die Zahlung fällig war. Im Falle von Mängeln der gelieferten Produkte hat der Käufer kein Zurückbehaltungsrecht, es sei denn, die gelieferten Produkte sind offensichtlich mangelhaft. In diesem Fall ist der Käufer nur dann zur Zurückbehaltung der Zahlung berechtigt, wenn und sofern der einbehaltene Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten für die Nacherfüllung – insbesondere für die Beseitigung der Mängel – steht. Der Käufer kann Ansprüche und Rechte aufgrund von Mängeln erst dann geltend machen, wenn er alle fälligen Zahlungen geleistet hat und der geschuldete Betrag in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der mangelhaften Produkte steht.

Der Käufer darf die an Hannspree geschuldeten Zahlungen weder aufrechnen, zurückhalten noch mindern. Die Zahlung der Gebühren und Entgelte ist eine vom Käufer unabhängig von den übrigen vertraglichen Verpflichtungen.

Bei Zahlungsverzug des Käufers hinsichtlich fälliger Gebühren und Entgelte oder bei sonstigem Verstoß ist Hannspree berechtigt, die Ausführung von Arbeiten und die Lieferung von Produkten bis zur vollständigen Begleichung der Zahlungen zu verweigern. Hannspree kann zudem Gutschriften, Lieferungen oder sonstige Leistungen aussetzen, verzögern oder stornieren. Dieses Recht besteht zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsbehelfen aus diesem Vertrag, dem geltenden Recht oder Billigkeitsrecht und ersetzt diese nicht.

 

 

TERMINVERSCHIEBUNG UND STORNIERUNG

 

Kein Auftrag, keine Vereinbarung oder ein Teil davon darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Hannspree verschoben oder storniert werden.

 

 

HÖHERE GEWALT

 

Hannspree haftet nicht für Leistungsstörungen oder -verzögerungen, wenn:

 

  • Ein solcher Ausfall oder eine solche Verzögerung ist darauf zurückzuführen, dass Hannsprees Produktionsmenge der betreffenden Produkte aufgrund von Unterbrechungen im Produktionsprozess geringer als erwartet ausfällt; oder
  • ein solcher Ausfall oder eine solche Verzögerung ist nicht auf ein Verschulden von Hannspree zurückzuführen; oder
  • ein solcher Ausfall oder eine solche Verzögerung ist auf höhere Gewalt im Sinne der nachstehenden Definition oder des Gesetzes zurückzuführen.

 

Im Falle eines solchen nicht zurechenbaren Fehlers wird die Erfüllung des/der betreffenden Teils/Teile des Vertrags für die Dauer des nicht zurechenbaren Fehlers ausgesetzt, ohne dass Hannspree gegenüber dem Käufer für daraus entstehende Schäden verantwortlich oder haftbar ist.

 

Der Begriff „Höhere Gewalt“ bezeichnet alle Umstände oder Ereignisse, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Hannspree liegen – unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt des Angebots, der Bestätigung oder des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren – und aufgrund derer Hannspree seinen Verpflichtungen nicht zumutbarerweise nachkommen kann. Zu diesen Umständen oder Ereignissen zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Aufstände, Streiks, Brände, Überschwemmungen, Erdbeben, Arbeitskämpfe, Epidemien, behördliche Vorschriften und/oder ähnliche Maßnahmen, Frachtembargos, die Nichtverfügbarkeit erforderlicher Genehmigungen, Lizenzen und/oder Zulassungen, Ausfälle oder Verzögerungen von Lieferanten oder Subunternehmern und/oder die Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Beschaffung von Transportmitteln, Anlagen, Treibstoff, Energie, Arbeitskräften, Materialien oder Bauteilen. Dauert die höhere Gewalt drei (3) aufeinanderfolgende Monate an (oder ist Hannspree vernünftigerweise mit einer Dauer von drei (3) aufeinanderfolgenden Monaten zu rechnen), ist Hannspree berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise ohne Haftung gegenüber dem Käufer zu kündigen. Im Falle einer Produktionsdrosselung von Hannspree aus irgendeinem Grund ist Hannspree berechtigt, die verfügbare Produktion und die Produkte nach eigenem Ermessen auf die verschiedenen Kunden aufzuteilen und dem Käufer dadurch gegebenenfalls weniger Produkte zu liefern als im Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag von Hannspree angegeben.

 

 

LIMITED WARRANTY AND DISCLAIMER

 

BESCHRÄNKTE GARANTIE UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS

 

Hannspree gewährleistet, dass die Produkte bei normalem Gebrauch zum Zeitpunkt der Lieferung an den Käufer und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab Lieferdatum (oder einem anderen, gegebenenfalls schriftlich zwischen den Parteien vereinbarten Zeitraum) frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind und im Wesentlichen den Spezifikationen von Hannspree für das jeweilige Produkt oder anderen, gegebenenfalls schriftlich vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Die alleinige und ausschließliche Verpflichtung von Hannspree und das alleinige und ausschließliche Recht des Käufers in Bezug auf Ansprüche aus dieser Gewährleistung beschränken sich nach Wahl von Hannspree entweder auf den Ersatz oder die Reparatur eines mangelhaften oder nicht vertragsgemäßen Produkts oder auf eine angemessene Gutschrift des Kaufpreises. Hannspree hat eine angemessene Frist für die Reparatur, den Ersatz oder die Gutschrift. Die nicht vertragsgemäßen oder mangelhaften Produkte gehen mit dem Ersatz oder der Gutschrift in das Eigentum von Hannspree über.


Der Käufer darf im Rahmen von Garantieansprüchen zurückgesendete Produkte nur dann an die von Hannspree benannte Einrichtung senden, wenn die Rücksendungen der jeweils gültigen Rücksenderichtlinie von Hannspree entsprechen und ein von Hannspree ausgestelltes, vollständig ausgefülltes Rücksendegenehmigungsformular beiliegt. Im Garantiefall übernimmt Hannspree die Frachtkosten. Der Käufer trägt die Kosten für zurückgesendete Produkte, die sich als nicht defekt oder nicht konform erweisen, sowie die damit verbundenen Fracht-, Prüf- und Bearbeitungskosten.

 

Ungeachtet des Vorstehenden haftet Hannspree nicht für einen Garantieverstoß, wenn der behauptete Mangel oder die Nichtkonformität auf Umwelt- oder Belastungstests, Missbrauch, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Installation, einen Unfall oder unsachgemäße Reparatur, Änderung, Modifizierung, Lagerung, Transport oder unsachgemäße Handhabung zurückzuführen ist.

 

Die oben genannte ausdrückliche Garantie gilt ausschließlich für den Käufer und nicht für dessen Kunden, Vertreter oder Beauftragte. Mit Ausnahme der Gewährleistung des Eigentumsrechts tritt die oben genannte ausdrückliche Gewährleistung an die Stelle aller anderen Gewährleistungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Gewährleistungen der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Handelsüblichkeit oder der Nichtverletzung von Rechten an geistigem Eigentum. Hannspree schließt hiermit ausdrücklich alle anderen Gewährleistungen aus.

 

Vorbehaltlich der in den Artikeln 8, 9 und 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Ausschlüsse und Beschränkungen regelt das Vorstehende die gesamte Haftung von Hannspree im Zusammenhang mit mangelhaften oder nicht vertragsgemäßen Produkten, die im Rahmen dieses Vertrags geliefert werden.

 

 

ALLGEMEINE HAFTUNG

 

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Hannspree oder eines ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet Hannspree nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Hannspree nur nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Produkthaftung gemäß Artikel 185 bis einschließlich 193 des Buches 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den für das Produkt vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt. Sofern keine der in Absatz 2 dieses Artikels genannten Ausnahmefälle vorliegt, ist die Haftung von Hannspree auch bei grober Fahrlässigkeit auf den für das Produkt vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt.

 

Die Haftung für Schäden am rechtlichen Vermögen des Käufers, die durch den Liefergegenstand verursacht werden, z. B. Schäden an anderem Eigentum, ist vollständig ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

Die Bestimmungen der beiden vorangehenden Absätze erstrecken sich auch auf Schadensersatzansprüche zusätzlich zur Vertragserfüllung und Schadensersatzansprüche anstelle der Vertragserfüllung, gleich aus welchem ​​Rechtsgrund, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schadensersatzansprüche aufgrund von Mängeln, Vertragsverletzungen oder unerlaubter Handlung. Diese Bestimmungen gelten auch für Ansprüche auf Ersatz vergeudeter Aufwendungen.

 

 

Haftungsbeschränkung

 

Mit Ausnahme der Haftung des Käufers gemäß Absatz 3 dieses Artikels haftet keine Partei gegenüber der anderen für entgangenen Gewinn oder entgangene Einsparungen, indirekte, zufällige, Straf-, Sonder- oder Folgeschäden, unabhängig davon, ob diese Schäden auf unerlaubter Handlung, Gewährleistung, Vertrag oder einer anderen Rechtsgrundlage beruhen – selbst wenn die betreffende Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde oder davon Kenntnis hatte. Hannspree haftet in keinem Fall für Schäden, Kosten oder Auslagen im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen oder Ansprüchen wegen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums, sei es für den Ersatz oder die Reparatur von Produkten, einschließlich Arbeits-, Installations- oder sonstiger Kosten, die dem Käufer entstehen, insbesondere Kosten im Zusammenhang mit dem Ausbau oder Austausch von Produkten, die auf einer Leiterplatte verlötet oder anderweitig fest verbunden sind, Mehrkosten für die Beschaffung oder Nachbearbeitungskosten.


Die Gesamthaftung von Hannspree gegenüber dem Käufer aus allen Verträgen über den Verkauf von Produkten durch Hannspree und den Kauf von Produkten durch den Käufer, die sich aus Ereignissen innerhalb eines Kalenderjahres oder aus einer Reihe von Ereignissen mit derselben Ursache innerhalb eines Kalenderjahres ergeben, ist auf den niedrigeren der folgenden Beträge beschränkt: (a) den Betrag, den Hannspree in den zwölf (12) Monaten unmittelbar vor dem Ereignis bzw. der Ereignisreihe, die die Haftung für die Produkte begründet, tatsächlich erhalten hat, und (b) einen Betrag von 1 Million Euro. Im Falle einer Haftung für Lieferverzögerungen oder Nichtlieferung von Produkten ist die Haftung jedoch auf den Kaufpreis der betreffenden Produkte beschränkt.

 

Die Produkte von Hannspree sind nicht für den Einsatz in medizinischen, militärischen, Luft- und Raumfahrt- oder Lebenserhaltungssystemen konzipiert, zugelassen oder geeignet. Ebenso wenig sind sie für Anwendungen geeignet, bei denen ein Ausfall oder eine Fehlfunktion eines Hannspree-Produkts voraussichtlich zu Personenschäden, Tod oder schweren Sach- oder Umweltschäden führen kann. Die Verwendung von Hannspree-Produkten in solchen Geräten oder Anwendungen ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Hannspree nicht gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko des Käufers. Der Käufer verpflichtet sich, Hannspree für alle Schäden, die aus einer solchen Verwendung entstehen, vollständig zu entschädigen.

 

Schadensansprüche des Käufers müssen innerhalb von neunzig (90) Tagen nach dem Ereignis, das den Anspruch begründet, geltend gemacht werden. Klagen im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen müssen innerhalb eines (1) Jahres nach deren Entstehung erhoben werden. Ansprüche, die entgegen dem vorstehenden Satz geltend gemacht oder eingereicht werden, sind nichtig.

 

Der Käufer hat die Produkte unverzüglich nach Lieferung zu prüfen. Er hat Hannspree unverzüglich schriftlich über alle bei der Prüfung festgestellten Mängel zu informieren. Andernfalls gelten die Produkte als ordnungsgemäß und mangelfrei abgenommen.

 

Werden die vertraglich vereinbarten Produkte nicht an den Käufer, sondern auf dessen Anweisung hin an einen Dritten geliefert oder übergeben, so ist dieser Dritte vom Käufer bevollmächtigt und gegenüber Hannspree verpflichtet, die vorgenannten Pflichten und Obliegenheiten des Käufers zu erfüllen und einzuhalten. Das Verhalten des Dritten gilt als Verhalten des Käufers und ist diesem somit zuzurechnen.

Die in diesem Artikel 10 genannten Beschränkungen und Ausschlüsse gelten nur im gesetzlich zulässigen Umfang.

 

 

VERJÄHRUNGSFRIST

 

Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche und Rechte aufgrund von Mängeln der gelieferten Produkte beträgt ein Jahr, unabhängig von deren Rechtsgrundlage.

Die in Absatz 1 genannten Verjährungsfristen gelten auch für alle Schadensersatzansprüche gegen Hannspree im Zusammenhang mit dem Mangel – unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Soweit und soweit Schadensersatzansprüche gegen Hannspree bestehen, die nicht mit einem Mangel zusammenhängen, gelten die in Absatz 1 genannten Verjährungsfristen auch für diese Ansprüche.

Die Verjährungsfristen gemäß den Absätzen 1 und 2 gelten vorbehaltlich folgender Bestimmung:

 

  • Die Verjährungsfristen gelten nicht bei Vorsatz.
  • Die Verjährungsfristen gelten auch dann nicht, wenn Hannspree Mängel arglistig verschwiegen hat oder, soweit Hannspree eine Gewährleistung für die Beschaffenheit und Qualität der Produkte übernommen hat. Im Falle arglistigen Verschweigens durch Hannspree gelten anstelle der Fristen gemäß Absatz 1 die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne Vorsatz gelten würden.
  • Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche. Ausgenommen hiervon sind jedoch Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit, Ansprüche nach den Artikeln 185 bis einschließlich 193 des Buches 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, Fälle grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  • Die Verjährungsfristen gelten nicht für Rückgriffsrechte des Käufers nach Artikel 185 des Buches 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.

 

Für alle Ansprüche beginnt die Verjährungsfrist mit der Abholung der Produkte durch den Kunden bzw. mit der Lieferung der Produkte an den Kunden.

 

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Beginn, die Hemmung, die Unterbrechung und den Wiederbeginn der Verjährungsfrist unberührt.

  

Rechtsmittelrecht (Artikel 185 des 6. Buches des niederländischen Zivilgesetzbuches)

 

Der Käufer hat nur dann und soweit er mit seinem Kunden keine über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat, einen Regressanspruch gegen Hannspree gemäß Artikel 185 Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches geltend machen können.

 

 

RÜCKSENDUNG VON BESCHWERDEN

 

Beanstandete Produkte können nur mit Zustimmung von Hannspree oder mit deren Bestätigung eines Garantieanspruchs an Hannspree zurückgesendet werden.

 

 

Eigentumserhalt

 

Alle gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen von Hannspree gegenüber dem Käufer, unabhängig von deren Rechtsgrundlage, Eigentum von Hannspree („Vorbehaltsware“). Dies gilt auch für Ansprüche auf den ausstehenden Saldo, selbst wenn Zahlungen für bestimmte Forderungen bereits geleistet wurden. Der Eigentumsübergang erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises. Bei Pflichtverletzung des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Hannspree berechtigt, auch ohne Fristsetzung, die Herausgabe der gelieferten Produkte zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer ist zur Herausgabe der gelieferten Produkte verpflichtet. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, stellt die Aufforderung von Hannspree zur Herausgabe der Produkte keinen Rücktritt vom Vertrag dar.

 

Verbindet, verarbeitet oder vermischt der Käufer die von Hannspree unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte mit anderen, nicht im Eigentum von Hannspree stehenden Waren, so erwirbt Hannspree einen Anteil am Eigentum an den verbundenen, verarbeiteten oder vermischten Waren im Verhältnis des Rechnungswerts der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zum Gesamtrechnungsbetrag der anderen Waren. Der Käufer verwahrt diese Waren unentgeltlich für Hannspree.

 

Der Käufer ist nur berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und gemäß seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu veräußern, sofern er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Der Käufer ist zum Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nur unter der Voraussetzung berechtigt, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf an Hannspree abtreten. Der Käufer ist nicht berechtigt, über die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren anderweitig zu verfügen. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind bereits jetzt an Hannspree abgetreten. Veräußert der Käufer die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zusammen mit anderen, nicht im Eigentum von Hannspree stehenden Waren, so ist die Abtretung der Forderungen aus dem Weiterverkauf auf den Rechnungswert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware beschränkt.

 

Der Käufer ist berechtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware einzuziehen. Er ist nicht berechtigt, diese Forderungen an Dritte abzutreten. Das Recht von Hannspree, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Hannspree verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und sich nicht im Zahlungsverzug befindet. In diesem Fall kann Hannspree jedoch verlangen, dass der Käufer alle abgetretenen Forderungen und deren Schuldner benachrichtigt, alle für den Einzug erforderlichen Angaben macht, die zugehörigen Unterlagen aushändigt und die Schuldner (Dritte) über die Abtretung informiert.


Übersteigt der Wert der in Hannsprees Besitz befindlichen Sicherheiten die Forderungen Hannsprees gegen den Käufer um mehr als 10 %, ist Hannspree auf Verlangen des Käufers verpflichtet, die Sicherheiten anteilig nach eigenem Ermessen freizugeben.

 

Der Käufer hat Hannspree unverzüglich über jede Pfändung oder sonstige Beeinträchtigung durch Dritte zu unterrichten. Sind die Eigentumsvorbehalts- oder Abtretungsbestimmungen nach dem Recht des jeweiligen Standorts der Produkte nicht wirksam, gelten die in diesem Gebiet geltenden, dem Eigentumsvorbehalt und der Abtretung entsprechenden Sicherungsbestimmungen als vereinbart. Ist hierfür die Mitwirkung des Käufers erforderlich, hat dieser alle notwendigen Schritte zur Erlangung und Wahrung dieser Rechte zu unternehmen.

 

 

Abtretung und Aufrechnung

 

Der Käufer darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Hannspree nicht abtreten. Der Käufer verzichtet hiermit auf jegliches Recht, bestehende und zukünftige Forderungen mit Zahlungen für im Rahmen dieses Vertrags oder eines anderen zwischen dem Käufer und Hannspree geschlossenen Vertrags verkaufte Produkte aufzurechnen, und verpflichtet sich, die vereinbarten Beträge ungeachtet etwaiger vom Käufer oder in seinem Namen geltend gemachter Aufrechnungsansprüche zu zahlen. Hannspree ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an verbundene Unternehmen oder Dritte im Zusammenhang mit einer Fusion, einem Kontrollwechsel oder einem von Hannspree durchgeführten Forderungsfinanzierungsprogramm abzutreten.

 

 

VERLETZUNG UND KÜNDIGUNG

 

Unbeschadet der Rechte und Rechtsmittel, die Hannspree gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder dem Vertrag oder dem Gesetz zustehen, kann Hannspree den Vertrag oder einen Teil davon durch schriftliche Mitteilung an den Käufer mit sofortiger Wirkung und ohne jegliche Haftung kündigen, wenn:

 

  • Der Käufer leistet die Zahlung für Produkte an Hannspree nicht zum Fälligkeitstermin;
  • Der Käufer nimmt die gelieferten, vertragsgemäßen Produkte nicht ab;
  • Gegen den Käufer wird ein Insolvenz-, Konkurs- (einschließlich Sanierungs-), Liquidations- oder Auflösungsverfahren eingeleitet, unabhängig davon, ob dies vom Käufer selbst beantragt oder eingeleitet wurde, ob freiwillig oder unfreiwillig; ein Insolvenzverwalter oder Zwangsverwalter wird über den Käufer bestellt; oder es erfolgt eine Abtretung zugunsten der Gläubiger des Käufers; oder
  • Der Käufer verstößt gegen eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrags.

 

Tritt einer der unter (a) bis (d) genannten Fälle ein, werden alle vom Käufer gemäß diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen sofort fällig.

 

Im Falle einer Kündigung, Beendigung oder eines Ablaufs dieses Vertrags bleiben die Bestimmungen, die über diese Kündigung, Beendigung oder diesen Ablauf hinaus gelten sollen, insbesondere die Artikel 7, 8, 9, 10 und 11, weiterhin gültig.

 

 

PRODUKT- UND PRODUKTIONSÄNDERUNGEN

 

Hannspree behält sich das Recht vor, jederzeit Produkt- und/oder Produktionsänderungen vorzunehmen. Hannspree sichert jedoch zu, dass diese Änderungen Form, Passform und Funktion der Produkte sowie deren Leistungsmerkmale nicht beeinträchtigen.

 

 

EINSTELLUNG DER PRODUKTE

 

Hannspree behält sich das Recht vor, die Herstellung und den Verkauf von Produkten jederzeit einzustellen. Sollte Hannspree jedoch während der Laufzeit eines Vertrags, in dessen Rahmen Hannspree regelmäßig Produkte verkauft und der Käufer diese regelmäßig verkauft und kauft, die Produktion dieser Produkte dauerhaft einstellen („Ausgemustertes Produkt“), wird Hannspree alle wirtschaftlich zumutbaren Anstrengungen unternehmen, den Käufer vorab schriftlich über diese Einstellung zu informieren und gegebenenfalls Nachbestellungen für das ausgemusterte Produkt entgegenzunehmen. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit dem von Hannspree auf seiner Website veröffentlichten Verfahren zur Produkteinstellung und den dazugehörigen allgemeinen Informationen.

 

 

TEILBARKEITSKLAUSE

 

Die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Unvollständigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Vertrags berührt die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des betreffenden Vertrags in keiner Weise. Die unwirksame Bestimmung tritt an die Stelle der gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmung.

 

 

VERZICHT

 

Das Versäumnis einer Partei, ein Recht oder einen Rechtsbehelf aus einem Angebot, einer Bestätigung oder einer Vereinbarung auszuüben oder die Ausübung zu verzögern, gilt nicht als Verzicht darauf; auch schließt die einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs die weitere oder zukünftige Ausübung desselben oder die Ausübung eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs aus einem Angebot, einer Bestätigung oder einer Vereinbarung oder aus einem damit zusammenhängenden Dokument oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht aus.

 

 

HINWEISE

 

Sämtliche Mitteilungen und Benachrichtigungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen und gelten als zugestellt, sobald sie persönlich übergeben, per bestätigtem Fax übermittelt oder drei (3) Tage nach Einwurf in die Post des Heimatlandes der jeweiligen Partei, frankiert, per Einschreiben, per Einschreiben erster Klasse oder gleichwertiger Sendung oder per E-Mail mit Rückschein und Bestätigung an die Parteien an die in den Angeboten, Bestätigungen und/oder Vereinbarungen angegebenen Adressen gesendet werden.

 

 

ÄNDERUNGEN UND ÄNDERUNGEN

 

Hannspree behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Solche Änderungen gelten (1) für alle Angebote, Bestätigungen und Verträge, die sich auf die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen, ab dem Datum des jeweiligen Angebots, der jeweiligen Bestätigung oder des jeweiligen Vertrags und (2) für alle bestehenden Verträge dreißig (30) Tage nach Benachrichtigung des Käufers durch Hannspree über die Änderungen, es sei denn, der Käufer hat Hannspree innerhalb dieser 30-Tage-Frist mitgeteilt, dass er Widerspruch einlegt.

 

 

Gerichtsstand, anwendbares Recht

 

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen, die auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist das zuständige Gericht am Sitz von Hannspree. Es gilt niederländisches Recht unter Ausschluss internationaler Rechtsvorschriften (insbesondere des UN-Kaufrechts) – auch wenn der Käufer seinen Sitz im Ausland hat.

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bei der Handelskammer Rotterdam unter der Nummer 24401481 hinterlegt. Alle vorherigen Geschäftsbedingungen sind ungültig.

 

Gültig ab: 07/2008

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